1. Abschnitt
Kompetenzen und Ausbildung
Kompetenzen
. Im Rahmen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen für die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten ist sicherzustellen, dass die Absolventen oder Absolventinnen mindestens folgende Kompetenzen erworben haben:
1. die der jeweiligen Sparte entsprechenden fachlich-methodischen Kompetenzen gemäß den Anlagen 1 bis 7,
2. sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen gemäß der Anlage 8 und
3. wissenschaftliche Kompetenzen gemäß der Anlage 9.
