Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden und die Praktikumsanleitung

Mindestanforderungen an die Studierenden

. Als Voraussetzung für die Aufnahme in einen Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengang für die Hebammenausbildung ist festzulegen, dass die für die Ausübung des Hebammenberufs erforderliche berufsspezifische und gesundheitliche Eignung vorzuliegen hat. In einem Aufnahmeverfahren ist das Vorliegen dieser Voraussetzung zu prüfen.