Lüftung
. Lagerräume für Druckgefäße gelten als explosionsgefährdete Bereiche, Zone 1. Diese müssen ständig gut gelüftet sein ().
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 22.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenLüftung
. Lagerräume für Druckgefäße gelten als explosionsgefährdete Bereiche, Zone 1. Diese müssen ständig gut gelüftet sein ().