Explosionsgefährdeter Bereich
. Im Freien aufgestellte Verdichter oder Pumpen müssen von einem dem entsprechenden explosionsgefährdeten Bereich mit einem mindestens 3 m betragenden Radius des Basiskreises umgeben sein.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenExplosionsgefährdeter Bereich
. Im Freien aufgestellte Verdichter oder Pumpen müssen von einem dem entsprechenden explosionsgefährdeten Bereich mit einem mindestens 3 m betragenden Radius des Basiskreises umgeben sein.