Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 01.07.2018 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Ende der Zuschussleistung

. Der Anspruch auf Zuschussleistung erlischt durch:

1. Ablauf des Zuschusszeitraums;

2. Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Fernsprechanschlusses;

3. Entziehung der Zuschussleistung;

4. Verzicht;

5. Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit der begünstigten Person oder Institution;

6. missbräuchliche Weitergabe des Anschlusses an Dritte.