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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 30/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Burgenländisches Feuerwehrgesetz 1994 - Bgld. FWG 1994, LGBl. Nr. 49/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2014, wird verordnet:

Die Verordnung über die Brandverhütung und den vorbeugenden Brandschutz (Feuerbeschauordnung - FBO), LGBl. Nr. 87/1995, wird aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.