Der Bestand der Rechtspersönlichkeit der „Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“ als Religionsgesellschaft gemäß § 3 Abs. 1 IslamG 2015 wird festgestellt. Auf sie findet der 4. Abschnitt des Bundesgesetzes über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften in Österreich, Islamgesetz 2015, BGBl. I Nr. 39/2015, Anwendung.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 75/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 31 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften in Österreich, Islamgesetz 2015, BGBl. I Nr. 39/2015, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 75/2015 · Stammfassungkundgemacht am 10.04.2015
Fassungen ab: 11.04.2015
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
Feststellung des Bestandes der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft
BGBl. II Nr. 75/2015 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
