Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ab 1. Oktober 2011 stehen die technischen Mittel für den Einbehalt (die Einhebung) von Beiträgen zur Krankenversicherung von ausländischen Renten nach den , 29a GSVG, 26a BSVG und 22b B-KUVG zur Verfügung.