Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Dezember 2025, V 228/2025-10, zugestellt am 8. Jänner 2026, ausgesprochen, dass die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. September 2024 über die Ausschreibung einer Volksbefragung, LGBl Nr 75/2024, gesetzwidrig war.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 6/2026
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art 139 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes im Zusammenhalt mit § 59 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
