. Für die Tätigkeit Studienberatung an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß bis 8 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, gebührt eine monatliche Vergütung gemäß im nachstehenden Ausmaß:
| 150 vH, |
| 300 vH, |
| 400 vH, |
| 500 vH, |
wobei ausschließlich Studierende der Erstausbildungen zu zählen sind.
