Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Für die Tätigkeit Studienberatung an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß bis 8 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, gebührt eine monatliche Vergütung gemäß im nachstehenden Ausmaß:

  1. 1.

    bei einer Studierendenzahl von 50 bis einschließlich 400

150 vH,

  1. 2.

    bei einer Studierendenzahl von 401 bis einschließlich 750

300 vH,

  1. 3.

    bei einer Studierendenzahl von 751 bis einschließlich 1 100

400 vH,

  1. 4.

    bei einer Studierendenzahl von mehr als 1 100

500 vH,

wobei ausschließlich Studierende der Erstausbildungen zu zählen sind.