Die Höhe der Entschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden für die Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer wird mit € 3,27 für jede, wenn auch nur begonnene Stunde, festgesetzt.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
