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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 78/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes, LGBl. Nr. 161/1962, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 15/2002, wird verordnet:

Der Kurbezirk „Luftkurort Ramsau am Dachstein“ umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Ramsau am Dachstein.

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. Dezember 2004, in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.