Der Kurbezirk „Luftkurort Ramsau am Dachstein“ umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Ramsau am Dachstein.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 78/2004
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 18 des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes, LGBl. Nr. 161/1962, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 15/2002, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. Dezember 2004, in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
