Kurbezirksgrenzen
Der Kurbezirk „Luftkurort Grundlsee“ umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Grundlsee.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. Nr. 44/2017
Auf Grund des § 18 des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes, LGBl. Nr. 161/1962, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird verordnet:
Kurbezirksgrenzen
Der Kurbezirk „Luftkurort Grundlsee“ umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Grundlsee.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Mai 2017, in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.