Kurbezirksgrenzen
Der Kurbezirk „Bäderkurort Bad Schwanberg“ umfasst das gesamte Gebiet der Marktgemeinde Schwanberg.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. Nr. 12/2020
Auf Grund des § 18 des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes, LGBl. Nr. 161/1962, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird verordnet:
Kurbezirksgrenzen
Der Kurbezirk „Bäderkurort Bad Schwanberg“ umfasst das gesamte Gebiet der Marktgemeinde Schwanberg.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. Februar 2020, in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.