Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Gemäß § 75a der Reisegebührenvorschrift 1955 tritt die auf Gesetzesstufe gehobene Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung von Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, BGBl. Nr. 483/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 665/1994, mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft.