Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Photovoltaik

. Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen (Neuanlagen), werden wie folgt festgesetzt:

1. für Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 20 kWpeak 60 Cent/kWh;

2. für Anlagen mit einer Engpassleistung größer als 20 kWpeak 47 Cent/kWh.