Der Landes-Seniorenbeirat besteht aus neun Mitgliedern.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 113/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 6 Abs. 8 des Burgenländischen Seniorengesetzes 2002, LGBl. Nr. 90, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
