Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel II

Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten, LGBl. für Wien Nr. 57/2024, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 9/2025, außer Kraft.