Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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II.

Die für die Behandlung von tagesklinischen Patienten in der Sonderklasse neben der Gebühr gemäß Punkt I Abs. 1 zu entrichtenden Behandlungsgebühren können in Vereinbarungen mit Trägern der privaten Krankenversicherung pro tagesklinischem Behandlungsfall pauschaliert werden.