Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe im Sinne des Art. II des Bundesverfassungsgesetzes vom 2. März 1983, BGBl. Nr. 175

Die Immissionsgrenzwerte im Sinne des werden in der Anlage 1 festgelegt.