Alle Rechtstexte

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 18/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 44/2012, wird verordnet:

Flächenfestlegung

Die in der Anlage gekennzeichnete Fläche bestehend aus den Grundstücken Nummer 810/1 (Teilflächen), 813/1, 818/7, 818/8, 818/11, 818/12, 818/13, 818/14, 818/15, 818/16 und 1333/6, alle KG 68138 Pischelsdorf im Ausmaß von insgesamt 12.070 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt.

Größenfestlegung

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf der in festgelegten Fläche die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung für Verkaufsflächen zur Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 im Gesamtausmaß von höchstens 2.000 m², davon höchstens 1.200 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, zulässig.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. Februar 2013, in Kraft.

Anlage 1

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.