Flächenfestlegung
Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche, bestehend aus den Grundstücken Nummer 71und 105, alle KG 60327 Leoben, im Ausmaß von insgesamt 21.398 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. Nr. 121/2016
Auf Grund des § 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 139/2015, wird verordnet:
Flächenfestlegung
Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche, bestehend aus den Grundstücken Nummer 71und 105, alle KG 60327 Leoben, im Ausmaß von insgesamt 21.398 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt.
Größenfestlegung
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf der in festgelegten Fläche die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung zur Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 mit Verkaufsflächen im Gesamtausmaß von höchstens 22.600 m², davon jedoch höchstens 4.000 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, zulässig. Zusätzlich wird für das festgelegte Einkaufszentrum 1- Gebiet eine Bebauungsdichte mit dem Mindestwert von 0,5 und dem Höchstwert von 2,5 bestimmt.
Vorgabe für die Bebauungsplanung
Die Erlassung eines Bebauungsplanes hat nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 Z 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes zu erfolgen.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. Oktober 2016, in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.