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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 29/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des des Gesetzes über den Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkgesetz), LGBl. für Wien Nr. 47/2006 wird verordnet:

Grenzverlauf des Biosphärenparks Wienerwald

. Die im eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan (Detailansicht 1 bis 5) mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten und durch unterschiedliche Färbungen ausgewiesenen Teile werden als der Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald festgelegt.

Zonen des Biosphärenparks Wienerwald

. Das Gebiet des Biosphärenparks Wienerwald besteht aus folgenden Zonen:

1. Kernzonen sind im Plan die dunkelgrün gekennzeichneten Flächen;

2. Pflegezonen sind im Plan die hellgrün gekennzeichneten Flächen;

3. Entwicklungszonen sind im Plan die hellbraun gekennzeichneten Flächen.

In-Kraft-Treten

. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.