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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 47/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 10. Oktober 2023 aufgrund des § 17 des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. 2002-11, verordnet:

Für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich wird als Wahltag

Donnerstag, der 13. Juni 2024

festgelegt.

Für Dienststellen im Turnusdienst wird als zweiter Wahltag

Mittwoch, der 12. Juni 2024

festgelegt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.