Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Strafbestimmungen

. Wer diesem Bundesgesetz zuwiderhandelt oder zuwiderhandeln versucht, begeht, wenn nicht ein gerichtlich strafbarer Tatbestand vorliegt, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 22 000 Euro zu bestrafen.