Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zustellvollmacht

. Personen, die Luftfahrzeuge betreiben, haben der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einen Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen, sofern sie in Österreich keinen Sitz haben.