Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhang 1

zu

Kategorien von Seeverkehrstätigkeiten, die in den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fallen

Tätigkeiten

Treibhausgase

Seeverkehrstätigkeiten, die unter die Verordnung (EU) 2015/757 fallen, mit Ausnahme der Seeverkehrstätigkeiten, die unter Art. 2 Abs. 1a und bis zum 31. Dezember 2026 unter Art. 2 Abs. 1b der genannten Verordnung fallen.

Kohlenstoffdioxid

zusätzlich ab dem 1. Jänner 2026: Methan und Stickstoffoxid