Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 6

Externistenprüfungszeugnis über die Zulassungsprüfung der Externistenreifeprüfung/Externistenreife- und Diplomprüfung/ Externistendiplomprüfung/Externistenabschlussprüfung

(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert

Z 14 der Novelle BGBl. II Nr. 112/2018 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 wird die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ jeweils durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.“.)