Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
. Produkte müssen die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Anhang II erfüllen, die unter Berücksichtigung ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung auf sie anwendbar sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
. Produkte müssen die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Anhang II erfüllen, die unter Berücksichtigung ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung auf sie anwendbar sind.