Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen

. Produkte müssen die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Anhang II erfüllen, die unter Berücksichtigung ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung auf sie anwendbar sind.