5. Abschnitt
Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte, Schutzklauselverfahren
Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Produkte
. (1) Für Produkte gelten Art. 15 Abs. 3 und die Art. 16 bis 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
