Umsetzung
. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, ABl. Nr. L 96 vom 29.3.2014 S. 309, in österreichisches Recht umgesetzt.
