Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Abnahme eines Eides ist dem Vermittlungsamte nicht gestattet; auch kann ein Vergleich auf einen abzulegenden Eid vor diesem Amte nicht geschlossen werden.

Beachte: zum Inkrafttretensdatum vgl. § 8 RGBl. Nr. 260/1852