Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
(2) Der Titel sowie die bis 4, und 3, , bis 5, bis 9, , sowie die bis 18 samt Überschriften in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 475/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
