Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ANLAGE II

Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen

(Anm.: Anlage II als PDF dokumentiert)