ANLAGE II
Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen
(Anm.: Anlage II als PDF dokumentiert)
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ANLAGE II
Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen
(Anm.: Anlage II als PDF dokumentiert)