Über weitere Regelungen hinsichtlich der Anwendung des Finanzierungsmechanismus beschließt, falls erforderlich, der Gemeinsame EWR-Ausschuß.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Über weitere Regelungen hinsichtlich der Anwendung des Finanzierungsmechanismus beschließt, falls erforderlich, der Gemeinsame EWR-Ausschuß.