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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 909/1993

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02.05.1992

Änderung

etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 909/1993

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Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch

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Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 909/1993

1. Wissenschaftlicher Lebensmittelausschuß (Beschluß 74/234/EWG der Kommission)

2. Pharmazeutischer Ausschuß (Beschluß 75/320/EWG des Rates)

3. Wissenschaftlicher Veterinärausschuß (Beschluß 81/651/EWG der Kommission)

4. Ausschuß auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur (Entscheidung 78/174/EWG des Rates)

5. Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates)

6. Kontaktausschuß Geldwäsche (Richtlinie 91/308/EWG des Rates)

7. Beratender Ausschuß für Kartell- und Monopolfragen (Verordnung (EWG) Nr. 17/62 des Rates)

8. Beratender Ausschuß für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates)

9. Koordinierungsgruppe für die gegenseitige Anerkennung der Hochschuldiplome (Richtlinie 89/48/EWG des Rates).

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Text

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 565/1994

Fassungen ab: 01.08.1994

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 565/1994

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.

BGBl. Nr. 909/1993 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.01.1994

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

RIS-Fundstelle: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 909/1993

BGBl. Nr. 909/1993

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.