Länderspezifische Regelungen
Die bis 6 der Anlage 1 enthalten besondere Regelungen für Finnland, Island, Norwegen und Österreich.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Länderspezifische Regelungen
Die bis 6 der Anlage 1 enthalten besondere Regelungen für Finnland, Island, Norwegen und Österreich.