Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

KAPITEL I

ALLGEMEINE BESTIMMUNG

Anwendung der EWR-Bestimmungen

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Protokolls und soweit in dem Abkommen nichts anderes bestimmt ist, gilt das Abkommen für die in den Tabellen I und II aufgeführten Waren.