Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Im Sinne dieses Protokolls gelten als „Saisonarbeiter“ bzw. „Grenzgänger“ Beschäftigte gemäß der Definition in den nationalen Rechtsvorschriften Liechtensteins zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens.