Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anhang 8

des Beschlusses Nr. 7/94

des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

ANHANG VIII (NIEDERLASSUNGSRECHT) des EWR-Abkommens wird wie folgt geändert.

Nummer 8 (Richtlinie 90/366/EWG des Rates) erhält folgende Fassung:

„8. 393 L 0096: Richtlinie 93/96/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über das Aufenthaltsrecht der Studenten (ABl. Nr. L 317 vom 18. 12. 1993, S. 59)

Die Richtlinie gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgender Anpassung:

In Unterabsatz 2 werden die Worte „Aufenthaltserlaubnis für einen Staatsangehörigen eines EWG-Mitgliedstaats“ durch das Wort „Aufenthaltserlaubnis“ ersetzt.“