In Nummer 11 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen werden die Worte „Artikel 129 Absatz 3“ durch die Worte „dem Zeitpunkt des Inkrafttretens“ ersetzt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
In Nummer 11 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen werden die Worte „Artikel 129 Absatz 3“ durch die Worte „dem Zeitpunkt des Inkrafttretens“ ersetzt.