Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Anlage zu Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein wird wie folgt geändert:

15. 387 R 0822: Verordnung (EWG) Nr. 822/87 des Rates

– Die Anpassung unter Buchstabe b wird gestrichen;

– in den Anpassungen unter den Buchstaben d, f und m werden die Worte „die Schweiz“ und unter Buchstabe k Absatz b die Worte „der Schweiz oder“ gestrichen;

– in der Anpassung unter Buchstabe n werden die Worte „Liechtenstein und der Schweiz“ durch die Worte „und Liechtenstein“ ersetzt.

22. 389 R 2392: Verordnung (EWG) Nr. 2392/89 des Rates

– In der Anpassung unter Buchstabe a werden die Worte „der Schweiz“ gestrichen;

– in der Anpassung unter Buchstabe c werden die Worte „in der Schweiz bzw.“ und „betreffende“ gestrichen.

26. 390 R 3201: Verordnung (EWG) Nr. 3201/90 der Kommission

– Die Anpassungen unter Buchstaben c, d und f werden gestrichen.