In Protokoll 15 über Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Schweiz und Liechtenstein)
– werden im Titel die Worte „Schweiz und“ und in die Worte „der Schweiz bzw.“ gestrichen;
– werden in die Worte „führen die Schweiz und“ durch das Wort „führt“ und in die Worte „Die Schweiz und Liechtenstein ergreifen“ durch die Worte „Liechtenstein ergreift“ ersetzt;
– werden die bis 4 und der gestrichen.
