Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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In Protokoll 15 über Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Schweiz und Liechtenstein)

– werden im Titel die Worte „Schweiz und“ und in die Worte „der Schweiz bzw.“ gestrichen;

– werden in die Worte „führen die Schweiz und“ durch das Wort „führt“ und in die Worte „Die Schweiz und Liechtenstein ergreifen“ durch die Worte „Liechtenstein ergreift“ ersetzt;

– werden die bis 4 und der gestrichen.