Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ERKLÄRUNG DER REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein wird beim Inkrafttreten des EWR-Abkommens für Liechtenstein den Regierungen Österreichs, Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens jeweils die Beträge erstatten, die sie gemäß dem EWR-Abkommen zur Abdeckung des liechtensteinischen Anteils am Finanzierungsmechanismus geleistet haben.