Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ERKLÄRUNG DER REGIERUNG FRANKREICHS

Frankreich nimmt zur Kenntnis, daß das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum nicht auf Länder und Gebiete anwendbar ist, die gemäß den Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziiert sind.