Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Durchführung der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments gleichzeitig mit anderen Wahlen

. (1) Eine Durchführung der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments gleichzeitig mit anderen allgemeinen Wahlen ist zulässig.

(2) Es sind jeweils eigene Drucksorten und Wahlurnen zu verwenden.