Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ZINSEN

Die auf Grund des Artikels 4 an den Fonds geleisteten Beiträge sind aus den Einnahmen des Fonds zu einem von der Organisation festzusetzenden Zinssatz zu verzinsen. Die Zahlung der Zinsen erfolgt in Gold.