Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. Nr. 127/1967

Der Generalsekretär der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat folgende weitere Ratifikationen beziehungsweise Beitritte

A. zum Europäischen Währungsabkommen samt Protokoll über dessen vorläufige Anwendung, beide vom 5. August 1955 (BGBl. Nr. 75/1960, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 24/1961), nachstehend mit A bezeichnet,

B. zum Zusatzprotokoll Nr. 2 zur Abänderung des Europäischen Währungsabkommens vom 27. Juni 1958 (BGBl. Nr. 75/1960, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 24/1961), nachstehend mit B bezeichnet,

C. zum Zusatzprotokoll Nr. 3 zur Abänderung des Europäischen Währungsabkommens samt Protokoll über dessen vorläufige Anwendung vom 15. Jänner 1960 (BGBl. Nr. 142/1960, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 24/1961), nachstehend mit C bezeichnet und

D. zum Zusatzprotokoll Nr. 4 zur Abänderung des Europäischen Währungsabkommens samt Protokoll über dessen vorläufige Anwendung vom 12. Dezember 1961 (BGBl. Nr. 157/1962), nachstehend mit D bezeichnet, notifiziert:

Staat:

Ratifikation beziehungsweise Beitritt zu:

Belgien

A B C D

Bundesrepublik Deutschland

C D

Dänemark

C

Großbritannien

D

Island

A B C

Italien

A B C

Norwegen

C D

Schweden

C D

Spanien

A B C D

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 127/1967 · Stammfassung

Fassungen ab: 06.04.1967

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 127/1967

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.