Das Komitee, seine Mitglieder und die in bezeichneten Sachverständigen genießen die in der Anlage zu diesem Übereinkommen bezeichneten Vorrechte und Immunitäten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Komitee, seine Mitglieder und die in bezeichneten Sachverständigen genießen die in der Anlage zu diesem Übereinkommen bezeichneten Vorrechte und Immunitäten.