Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorbehalte

Jeder Staat kann zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Übereinkommens oder der Hinterlegung der Ratifizierungs-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde der Hinterlegungsstelle mitteilen, daß er sich an dieses Übereinkommens nicht gebunden fühlt.